Wehrführung
In Hessen wird der Wehrführer sowie sein Stellvertreter für die Dauer von 5 Jahren durch die Mitglieder der Ortsteilfeuerwehr gewählt und anschließend vom Bürgermeister zum Ehrenbeamten auf Zeit ernannt. Der Wehrführer und sein Stellvertreter unterstehen hier dem Stadt-/Gemeindebrandinspektor welcher der Leiter der Feuerwehr innerhalb der Gemeinde ist. Der Wehrführer sowie sein Stellvertreter sind hier als Verwaltungsposten zu sehen und sind unabhängig von der Funktion als Führungskraft im Einsatz.
Die Wehrführung hat nach dem Dienstgraderlass des Landes Hessen folgende Lehrgänge nachzuweisen:
- Gruppenführerlehrgang (Zugführerlehrgang bei Bedarf nach Größe)
- Atemschutzgeräteträgerlehrgang
- Lehrgang Leiter einer Feuerwehr
- Lehrgang Technische Hilfeleistung -Verkehrsunfall-
- Lehrgang GABC-Einsatz