Vorstand
Die Einrichtung eines Vereinsvorstands ist gesetzlich vorgeschrieben (§ 26 BGB). Der Vorstand vertritt den Verein gerichtlich und außergerichtlich. Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung auf eine Dauer von 4 Jahren gewählt.
Die Einrichtung eines Vereinsvorstands ist gesetzlich vorgeschrieben (§ 26 BGB). Der Vorstand vertritt den Verein gerichtlich und außergerichtlich. Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung auf eine Dauer von 4 Jahren gewählt.