Vorstand
Die Einrichtung eines Vereinsvorstands ist gesetzlich vorgeschrieben (§ 26 BGB). Der Vorstand vertritt den Verein gerichtlich und außergerichtlich. Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung auf eine Dauer von 4 Jahren gewählt.
#vereinsleben #gemeinschaft #dorfleben #allezusmmen #grillfest #vorstandsarbeit #kirmes #advenstzauber #ünterstützung #werdemitglied #guterzweck #gemeinnützig
MITGLIEDER
Die Einrichtung eines Vereinsvorstands ist gesetzlich vorgeschrieben (§ 26 BGB). Der Vorstand vertritt den Verein gerichtlich und außergerichtlich. Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung auf eine Dauer von 4 Jahren gewählt.
Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell für den Betrieb der Seite, während andere uns helfen, diese Website und die Nutzererfahrung zu verbessern (Tracking Cookies). Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.