zu veranlassende Maßnahmen:
Sicherstellung der technischen Einsatzbereitschaft (Geräte, Fahrzeuge, Personal, Zugangswege, Löschwasserentnahmestellen, Nachrichtenverbindungen)
Information der Bevölkerung
verstärkte Überwachung der Waldgebiete
Intensivierung des Kontaktes mit den Brandschutzdienststellen
Information der Forstbetriebe mit eigenem forstlichem Personal
Schließung von Grillplätzen und Feuerstellen in gefährdeten Waldteilen und in Waldnähe in notwendigem Umfang
Luftbeobachtung gefährdeter Gebiete durch die Polizei-Fliegerstaffel
Die Alarmstufe A ist eine Vorstufe zur Alarmstufe B.