zu veranlassende Maßnahmen:
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Sicherstellung der technischen Einsatzbereitschaft (Geräte, Fahrzeuge, Personal, Zugangswege, Löschwasserentnahmestellen, Nachrichtenverbindungen)
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Information der Bevölkerung
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verstärkte Überwachung der Waldgebiete
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Intensivierung des Kontaktes mit den Brandschutzdienststellen
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Information der Forstbetriebe mit eigenem forstlichem Personal
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Schließung von Grillplätzen und Feuerstellen in gefährdeten Waldteilen und in Waldnähe in notwendigem Umfang
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Luftbeobachtung gefährdeter Gebiete durch die Polizei-Fliegerstaffel
Die Alarmstufe A ist eine Vorstufe zur Alarmstufe B.