Vorstand
Die Einrichtung eines Vereinsvorstands ist gesetzlich vorgeschrieben (§ 26 BGB). Der Vorstand vertritt den Verein gerichtlich und außergerichtlich. Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung auf eine Dauer von 4 Jahren gewählt.
MITGLIEDER
Die Einrichtung eines Vereinsvorstands ist gesetzlich vorgeschrieben (§ 26 BGB). Der Vorstand vertritt den Verein gerichtlich und außergerichtlich. Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung auf eine Dauer von 4 Jahren gewählt.