Vorstand
Die Einrichtung eines Vereinsvorstands ist gesetzlich vorgeschrieben (§ 26 BGB). Der Vorstand vertritt den Verein gerichtlich und außergerichtlich. Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung auf eine Dauer von 4 Jahren gewählt.
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MITGLIEDER
Die Einrichtung eines Vereinsvorstands ist gesetzlich vorgeschrieben (§ 26 BGB). Der Vorstand vertritt den Verein gerichtlich und außergerichtlich. Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung auf eine Dauer von 4 Jahren gewählt.